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Familienmigration

Elternvisum Australien: weniger Plätze 2026/27 und was die Obergrenzen für die Wartezeit bedeuten

Für 2026/27 hat Australien 7.060 Plätze für Elternvisa festgelegt, nach jeweils 8.500 in den beiden Vorjahren. Home Affairs rechnet bei einem neuen beitragspflichtigen Antrag mit 18 Jahren und bei einem nicht beitragspflichtigen mit 42 Jahren, ausgehend von den jährlich verfügbaren Plätzen.

· 5 Min. Lesedauer · Von Maike Versfeld
Elternvisum Australien: weniger Plätze 2026/27 und was die Obergrenzen für die Wartezeit bedeuten

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Australien hat in diesem Jahr weniger Plätze für Elternvisa. Das Migrationsprogramm 2026/27 sieht 7.060 Plätze für Elternvisa vor, nach jeweils 8.500 in den beiden Vorjahren, ein Rückgang um etwa ein Sechstel. Das Department of Home Affairs veröffentlicht außerdem eine eigene Schätzung für alle, die heute einen Antrag stellen, ausgehend von der aktuellen Zahl der Plätze: 18 Jahre für ein beitragspflichtiges Elternvisum und 42 Jahre für die nicht beitragspflichtigen Parent und Aged Parent Visa.

Für Familien, die in der Hoffnung ausgewandert sind, dass ein Elternteil nachkommt, entscheiden diese Zahlen darüber, was realistisch ist. Ein Elternvisum ist ein eigener Antrag, für den eigene Voraussetzungen gelten, und die Warteschlange, in die er eingeordnet wird, unterliegt einer Obergrenze, die jedes Jahr rechtsverbindlich festgelegt wird.

Was sich 2026/27 geändert hat

Die australische Regierung hat das Permanent Migration Program 2026/27 am 12. Mai 2026 bekannt gegeben. Das Gesamtprogramm bleibt bei 185.000 Plätzen, und das Familienprogramm verändert sich nur geringfügig, von 52.500 auf 52.460 Plätze. Innerhalb des Familienprogramms haben sich die Plätze verschoben:

Familienkategorie2025/262026/27
Partner40.50041.500
Kinder3.0003.500
Eltern8.5007.060
Other Family (sonstige Angehörige)500400

Laut Home Affairs dienen die kleinen Anpassungen in den Kategorien Eltern und Other Family dazu, „die Erhöhungen der Planungszahlen für Partner und Kinder aufzufangen“. Insgesamt ist das Familienprogramm um 40 Plätze kleiner: In den Kategorien Eltern und Other Family entfallen 1.540 Plätze, bei Partnern und Kindern kommen 1.500 hinzu. Diese beiden Planungszahlen bezeichnet das Department als Richtwerte, weil sich diese Visa nach der Nachfrage richten.

Nach der Verordnung des Vorjahres umfassten die Plätze für Eltern die unbefristeten Subclasses 103, 804, 143 und 864 sowie die befristeten beitragspflichtigen Subclasses 173 und 884, und die Plätze für Other Family die Visa für verbliebene Verwandte (Remaining Relative), pflegende Angehörige (Carer) und ältere, unterhaltsabhängige Verwandte (Aged Dependent Relative). Die neuen Planungszahlen gelten für das Programmjahr, das am 1. Juli 2026 begonnen hat.

Die gesetzlichen Obergrenzen

Zur verbindlichen Obergrenze wird eine Planungszahl durch eine Verordnung, die der Minister jedes Jahr nach Section 85 des Migration Act 1958 erlässt. Home Affairs erläutert die Wirkung: Ist die Höchstzahl erreicht, können im laufenden Programmjahr keine weiteren Visa dieser Art erteilt werden, und alle übrigen Anträge bleiben in der Warteschlange, bis in einem späteren Jahr ein Platz frei wird.

Für 2025/26 wurden die Obergrenzen mit LIN 26/042 festgelegt, unterzeichnet am 10. Juni 2026:

KategorieSubclassesHöchstzahl der Erteilungen 2025/26
Contributory Parent (beitragspflichtig)143, 173, 864, 8846.800
Parent (nicht beitragspflichtig)103, 8041.700
Other Family114, 115, 116, 835, 836, 838500

Die befristeten Subclasses 173 und 884 werden auf dieselben Plätze angerechnet wie die übrigen Contributory Parent Visa. Mit ihnen kann eine Familie den Beitrag (contributory charge) in zwei Raten zahlen, sie greifen aber auf dasselbe Kontingent zurück wie die Subclasses 143 und 864.

Als dieser Beitrag entstand, war die Verordnung für 2026/27 noch nicht erlassen. Die Planungszahl sieht insgesamt 7.060 Plätze für Eltern vor; wie sie sich auf die beitragspflichtige und die nicht beitragspflichtige Variante verteilen, regelt diese Verordnung. Die Verordnung des Vorjahres wurde weniger als drei Wochen vor dem Ende des Jahres unterzeichnet, für das sie galt.

Was Home Affairs zur Wartezeit für Elternvisa sagt

Für Elternvisa nennt das Department keine genauen Bearbeitungszeiten. Stattdessen veröffentlicht es zwei Kennzahlen.

Die erste zeigt, wie weit sich jede Warteschlange bewegt hat. Zum 31. August 2026 hatte das Department Anträge mit diesen Warteschlangendaten zur abschließenden Bearbeitung freigegeben:

  • bis November 2018 für Contributory Parent Visa
  • bis November 2020 für Contributory Aged Parent Visa
  • bis März 2014 für Parent Visa
  • bis Oktober 2014 für Aged Parent Visa.

Ein Antrag wird zunächst anhand der zentralen Visumsvoraussetzungen geprüft, darunter Gesundheit und polizeiliche Führungszeugnisse, und erhält erst danach ein Warteschlangendatum. Zum selben Stichtag war diese Prüfung bei Anträgen aus diesen Einreichungsmonaten angelangt: April 2024 bei Contributory Parent Visa, April 2023 bei Contributory Aged Parent Visa, Februar 2023 bei Parent Visa und Januar 2023 bei Aged Parent Visa.

Die zweite Kennzahl ist eine Schätzung für alle, die jetzt einen Antrag stellen, ausgehend von der Zahl der jährlich verfügbaren Plätze:

  • Contributory Parent Visa: 18 Jahre
  • Parent und Aged Parent Visa: 42 Jahre.

Das Department aktualisiert diese Zahlen in der Regel zu Beginn jedes Programmjahres und führt Änderungen der Planungszahlen unter den Faktoren auf, die sie verändern. Sobald die Plätze eines Jahres vergeben sind, werden keine weiteren Anträge freigegeben. Weniger Plätze bedeuten deshalb auch weniger Freigaben aus der Warteschlange, für Familien, die bereits warten, ebenso wie für neue Antragsteller.

Bei 42 Jahren ist der nicht beitragspflichtige Weg keine Wartezeit mehr, mit der die meisten Familien planen können. Auch bei 18 Jahren ist ein beitragspflichtiger Antrag eine Entscheidung auf lange Sicht, und ein freigegebenes Warteschlangendatum ist noch keine Erteilung: Der Antrag durchläuft weiterhin die abschließende Prüfung, und Gesundheitsuntersuchung und polizeiliche Führungszeugnisse werden näher am Entscheidungszeitpunkt erneuert.

Was das für Ihre Auswanderungsplanung bedeutet

Wenn ein Elternteil Ihnen voraussichtlich nach Australien folgen möchte, prüfen Sie vor allem anderen drei Dinge.

Zuerst kommt der Balance of Family Test. Abgesehen von einer Ausnahme für manche Ruheständler verlangen ihn alle Elternvisa außer der Subclass 870. Mindestens die Hälfte der Kinder des Elternteils muss als berechtigte Kinder gelten, oder es muss mehr berechtigte Kinder geben, als in jedem anderen einzelnen Land Kinder leben. Als berechtigtes Kind gilt, wer die australische Staatsbürgerschaft besitzt, oder wer gewöhnlich in Australien lebt und dort entweder eine Permanent Residency hat oder als berechtigter neuseeländischer Staatsbürger (eligible New Zealand citizen) gilt. Ein Kind, das sich mit einem befristeten Visum in Australien aufhält, gilt nicht als dort lebend, sondern als im Ausland ansässig. Eine Familie, die erst vor Kurzem mit einem Arbeitsvisum angekommen ist, zählt deshalb noch nicht auf der australischen Seite. Gezählt werden alle Kinder des Elternteils, auch Stiefkinder und Adoptivkinder, es sei denn, sie sind verstorben oder wurden dem Sorgerecht des Elternteils durch Adoption oder Gerichtsbeschluss entzogen. Ein Elternteil mit drei Kindern, von denen eines eine australische Permanent Residency besitzt und zwei in Deutschland leben, erfüllt den Test nicht.

Die Wahl der Variante ist eine finanzielle Entscheidung, die Jahre im Voraus getroffen wird. Für die beitragspflichtigen Visa fällt eine deutlich höhere Gebühr an, dafür ist die geschätzte Wartezeit weniger als halb so lang. Gebühren veröffentlichen wir nicht, weil das Department sie festlegt und anpasst; wir bestätigen sie Ihnen im Beratungsgespräch.

Auf die Reihenfolge der Anträge kommt es an. Mit dem Sponsored Parent (Temporary) Visum (Subclass 870) kann ein Elternteil jeweils bis zu drei oder fünf Jahre in Australien bleiben, insgesamt höchstens zehn Jahre, und zwar ohne Balance of Family Test. Dieses Visum wird nicht auf die oben genannten Plätze für Elternvisa angerechnet und führt nicht zum Daueraufenthalt. Home Affairs stellt außerdem fest, dass ein Elternteil kein unbefristetes oder befristetes Elternvisum beantragen kann, solange es ein Visum der Subclass 870 besitzt oder beantragt hat. Eine Familie, die beides möchte, muss die Reihenfolge klären, bevor irgendetwas eingereicht wird.

Seit dem 22. April 2026 müssen Anträge für die Subclasses 103, 804, 143 und 864 online eingereicht werden, auf Papier nur in Ausnahmefällen, während Anträge für die Subclasses 173 und 884 weiterhin auf Papier gestellt werden. An der Warteschlange ändert das nichts.

Was eine Checkliste hier nicht leisten kann. Unsere beim Office of the Migration Agents Registration Authority (OMARA) registrierten Beraterinnen prüfen, wie Ihre Familie beim Balance of Family Test dasteht, bevor etwas bezahlt oder eingereicht wird, stellen die Schätzungen von 18 und 42 Jahren den Finanzen Ihrer Familie und dem Alter Ihrer Eltern gegenüber und klären, ob ein Visum der Subclass 870 und ein Antrag auf ein unbefristetes Elternvisum zu Ihrer Familie passen, und in welcher Reihenfolge. Die Eignungsprüfung dauert etwa eine Minute; für eine Beratung zu Ihrer eigenen Familie buchen Sie ein Beratungsgespräch.

Weiterführende Beiträge

Wie die Warteschlange für Elternvisa funktioniert und was die Subclass 870 bietet, lesen Sie in Elternvisa Australien: wie lang die Warteschlange 2026 wirklich ist. Alle sieben Eltern-Subclasses im direkten Vergleich finden Sie in Elternvisum Australien: Wartezeiten, Kosten und ehrliche Planung.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Migrationsberatung im Einzelfall. Planungszahlen, Obergrenzen für Visa und Schätzungen zur Bearbeitungsdauer ändern sich, und eine Beratung sollte sich auf die Umstände des einzelnen Falls und die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Regeln stützen.

Quellen

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