Australische Besuchervisa und Working Holiday Visa
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- Lizenzierte Beratung
- Nachweise und Timing
- Nächster Schritt
Australische Besuchervisa decken kurze Aufenthalte für Tourismus und geschäftliche Termine ab, Working Holiday Visa erlauben jungen Erwachsenen bis zu zwölf Monate Arbeiten und Reisen mit Verlängerungsmöglichkeiten über regionale Arbeit. EU-Reisepass-Inhaberinnen und -Inhaber können das kostenfreie eVisitor (651) online beantragen; andere Staatsangehörige nutzen je nach Pass die ETA (601) oder das Visitor Visa (600). Das Working Holiday Visa (417) und das Work and Holiday Visa (462) stehen Personen zwischen 18 und 30 Jahren (bzw. bis 35 Jahren je nach bilateralem Abkommen) aus den jeweils berechtigten Ländern offen.
Voraussetzungen
- 01
Reisepass eines für Working Holiday Visa berechtigten Staates
Das Working Holiday Visa (Subclass 417) steht Inhaberinnen und Inhabern eines Reisepasses aus den Ländern offen, mit denen Australien ein entsprechendes bilaterales Abkommen geschlossen hat. Das Work and Holiday Visa (Subclass 462) deckt einen anderen Länderkreis ab, darunter die USA und China, und stellt zusätzliche Anforderungen an Ausbildung und Sprachkenntnisse.
- 02
Alter zwischen 18 und 30 Jahren in den meisten Working-Holiday-Kategorien
Die übliche Altersgrenze für Working Holiday Visa liegt bei 30 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für einzelne Länder (Kanada, Irland, Vereinigtes Königreich, Frankreich) gilt eine erweiterte Altersgrenze von 35 Jahren. Wer vor Einreichung des Antrags 31 oder 36 Jahre alt wird, kann den Antrag nicht mehr stellen, auch wenn er in der Planungsphase noch unter der Grenze lag.
- 03
Glaubhafte Absicht eines vorübergehenden Aufenthalts bei Besuchervisa
Antragstellende für ein Besuchervisum (Subclass 600, 601, 651) müssen nachvollziehbar darlegen, dass sie sich nur vorübergehend in Australien aufhalten wollen. Das Department of Home Affairs prüft dazu die Bindungen ans Heimatland, die finanziellen Mittel und die Plausibilität des angegebenen Reisezwecks.
- 04
Ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt
Für Working Holiday Visa ist ein Mindestguthaben von AUD 5.000 (oder vergleichbar) zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen. Für Besuchervisa sind Mittel nachzuweisen, die den geplanten Aufenthalt und die Rückreise sicher abdecken.
- 05
Keine mitreisenden minderjährigen Kinder beim Working Holiday Visa
Weder die Subclass 417 noch die Subclass 462 erlaubt die Einbeziehung minderjähriger Kinder. Antragstellende mit Kindern können kein Working Holiday Visa erhalten; für Familienreisen kommen Besuchervisa in Betracht.
- 06
Anforderungen an Gesundheit und polizeiliche Führungszeugnisse
Es gelten die üblichen Character-Anforderungen (keine schwerwiegenden Vorstrafen). Eine medizinische Untersuchung wird bei kurzen Besucher- und Working-Holiday-Aufenthalten in der Regel nicht verlangt, kann von der Einwanderungsbehörde im Einzelfall aber gefordert werden.
Fehler, die eine Ablehnung kosten
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Ein kostenpflichtiges Visitor Visa (Subclass 600) zu beantragen, obwohl ein kostenfreies eVisitor (651) oder eine ETA (601) möglich wäre; die Subclass 600 ist gebührenpflichtig und hat längere Bearbeitungszeiten als die elektronischen Optionen.
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Eine frühere Überschreitung der Aufenthaltsdauer in Australien, die das Ablehnungsrisiko bei jedem weiteren Antrag erheblich erhöht, unabhängig von der Visumkategorie.
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Den Antrag auf ein Working Holiday Visa nach Vollendung des 31. Lebensjahres (oder des 36. bei Ländern mit erweiterter Altersgrenze) zu stellen; maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung, nicht das Datum der Einreise oder der geplanten Reise.
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Mit einem Besuchervisum Tätigkeiten auszuüben, die als Arbeit gelten; auch unbezahlte Tätigkeiten oder längere Freiwilligenarbeit können die Auflagen des Visums verletzen und die spätere Migrationsakte belasten.
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Eine frühere Visumsablehnung oder Visumsannullierung im neuen Antrag nicht anzugeben; eine Nichtoffenlegung wird als Character-Frage gewertet, die schwerer wiegt als die ursprüngliche Ablehnung selbst.
Vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung
01 · 1 Wo.
Strategie
Auswahl der passenden Visumkategorie, Prüfung der Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Vorgeschichte) und Planung der Nachweise zur Rückkehrabsicht bei Besuchervisa.
02 · 1-2 Wo.
Unterlagen
Finanzielle Nachweise, Reiseplanung, Rückflugticket, Unterkunftsbuchungen und Nachweise zu Bindungen ans Heimatland zusammenstellen und prüfen.
03 · 1-21 Tage
Einreichung
Antrag wird online eingereicht. Working Holiday Visa und ETA werden häufig innerhalb weniger Tage entschieden. Beim Visitor Visa 600 sind mehrere Wochen Bearbeitungszeit möglich.
04 · 1-21 Tage
Entscheidung und Visumserteilung
Die Visumserteilung erfolgt elektronisch. Rückfragen der Einwanderungsbehörde beantworten wir zeitnah, damit es vor der Abreise nicht zu Verzögerungen kommt.
Konkreter Nutzen für Ihren Fall
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MARA-registrierte Beraterinnen erkennen sofort die richtige Visumkategorie; viele Antragstellende zahlen Gebühren für die falsche Besucherkategorie, obwohl eine kostenfreie elektronische Option möglich wäre.
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Umgang mit früheren Ablehnungen: Wer bereits einmal in Australien abgelehnt wurde, wird strenger geprüft. Wir entwickeln dann eine klare Linie, wie diese Vorgeschichte im neuen Antrag adressiert wird.
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Nachweise zur Rückkehrabsicht: Wir strukturieren die Belege zu Bindungen ans Heimatland, Beschäftigung, Familie und finanziellen Verpflichtungen so, dass sie die Frage des vorübergehenden Aufenthalts unmittelbar beantworten.
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Schutz späterer Visumwege: Das Working Holiday Visa ist oft das erste australische Visum überhaupt. Wie es genutzt wird, wirkt sich auf spätere Skilled-, Arbeitgeber- oder Partnervisa aus.
Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, der nach dem Strategiegespräch genannt wird. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.
Das passende Besuchervisum wählen
Das Visitor Visa (Subclass 600) eignet sich für Antragstellende, die keine elektronische Option nutzen können, oder für Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Es ist das klassische, gebührenpflichtige Besuchervisum für Tourismus, Familienbesuche und kurze geschäftliche Termine. Die ETA (Subclass 601) ist ein vollelektronisches, günstiges Visum für berechtigte Reisepass-Inhaberinnen und -Inhaber aus dem asiatisch-pazifischen Raum und erlaubt mehrere Kurzaufenthalte. Das eVisitor (Subclass 651) ist kostenfrei für berechtigte europäische Reisepass-Inhaberinnen und -Inhaber und erlaubt ebenfalls mehrfache Einreisen mit jeweils bis zu drei Monaten innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums. Wer unsicher ist, welche Kategorie für den eigenen Pass gilt, sollte das vor der Antragstellung klären: Die Subclass 600 zu bezahlen, obwohl eine kostenfreie elektronische Option besteht, ist ein häufiger und vermeidbarer Fehler.
Working Holiday Visa und Work and Holiday Visa
Das Working Holiday Visa (Subclass 417) richtet sich an Reisepass-Inhaberinnen und -Inhaber aus Ländern mit einem entsprechenden bilateralen Abkommen mit Australien, in der Regel im Alter von 18 bis 30 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung (in einzelnen Ländern bis 35). Ein zweites 417 ist möglich, wenn Sie während des ersten Visums drei Monate specified work in einer ausgewiesenen Region geleistet haben; für ein drittes Visum sind sechs Monate erforderlich. Das Work and Holiday Visa (Subclass 462) deckt einen anderen Länderkreis ab, darunter die USA, China und Argentinien, und stellt zusätzliche Anforderungen an Ausbildung und Englischkenntnisse. In bestimmten Fällen ist zudem ein offizielles Empfehlungsschreiben der Heimatregierung erforderlich.
FAQ
Häufige Fragen
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Kann ich mein Working Holiday Visa über die ersten zwölf Monate hinaus verlängern?
Ein zweites Working Holiday Visa der Subclass 417 ist für berechtigte Antragstellende möglich, die zuvor ein erstes 417-Visum gehalten haben. In den meisten Fällen sind mindestens drei Monate specified work im Rahmen der Subclass 417 für ein zweites Visum und mindestens sechs Monate für ein drittes Visum erforderlich. Zusätzlich gilt die jeweils maßgebliche Altersgrenze, in der Regel 18 bis 30 Jahre oder 18 bis 35 Jahre bei berechtigten Reisepässen.
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Brauche ich als EU-Staatsbürger ein Visum für Australien?
Bürgerinnen und Bürger aus den berechtigten EU-Ländern können vor der Reise online ein kostenfreies eVisitor (Subclass 651) beantragen. Es erlaubt mehrfache Einreisen innerhalb von zwölf Monaten mit einer Aufenthaltsdauer von jeweils bis zu drei Monaten. Wer aus einem Land kommt, das nicht auf der eVisitor-Liste steht, benötigt eine ETA (für berechtigte asiatische und pazifische Staaten) oder ein Visitor Visa (Subclass 600).
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Darf ich mit einem australischen Besuchervisum studieren?
Inhaberinnen und Inhaber eines Besuchervisums dürfen im Rahmen ihres Aufenthalts bis zu drei Monate studieren. Für längere Studienzeiten ist ein Student Visa (Subclass 500) erforderlich. Die Drei-Monats-Grenze kann nicht durch Aus- und Wiedereinreise umgangen werden; aufeinanderfolgende Aufenthalte werden in Summe gegen diese Grenze gerechnet.
Nächster Schritt
Sprechen Sie mit einer lizenzierten Beraterin über Ihre Visumsoptionen.
Eine fokussierte Beratung, passend zu Zielland, Anliegen und Sprache zugeordnet. Danach können Sie selbst weiterarbeiten oder uns beauftragen und die Beratungsgebühr anrechnen lassen.